(Teil 1) Allgemeine AGB
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) zwischen Derstappen Elektro & Klärtechnik, Inhaber Steven Derstappen, Hauptstraße 31b, 19273 Niendorf (nachfolgend „Auftragnehmer“)und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(6) Für Bauleistungen im Sinne des § 1 VOB/B kann gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern die VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern findet die VOB/B keine Anwendung.
(7) Separate Bedingungen gelten für Wartungs- und Kontrollverträge im Bereich Kleinkläranlagen; diese sind nicht Gegenstand dieser AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder eine Annahmefrist enthalten. Schriftliche Angebote, die eine Bindungsfrist enthalten, sind – wenn nichts anderes angegeben ist – 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
(2) Die Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführungsbeginn zustande.
(3) Technische Angaben, Abbildungen, Maß- und Leistungsangaben in Prospekten, Katalogen oder auf der Internetseite des Auftragnehmers sind annähernd maßgeblich; handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit die Zweckeignung nicht beeinträchtigt wird.
(4) Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindlich. Übersteigt der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und dessen Weisung einholen.
(5) Die Kosten für die Erstellung eines verbindlichen, kalkulatorisch aufwendigen Kostenvoranschlags werden dem Auftraggeber nur dann in Rechnung gestellt, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Kommt es auf Grundlage eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags zum Vertragsschluss, werden die berechneten Kosten auf den Auftragswert angerechnet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern werden Preise als Endpreise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Fahrt-, Fracht-, Verpackungs-, Entsorgungs- und Montagekosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert ausgewiesen. Kleinmaterial kann pauschal abgerechnet werden.
(3) Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 07:00 bis 17:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden mit den branchenüblichen Zuschlägen berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(4) Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers.
(5) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Die gesetzlichen Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsstand zu verlangen (§ 632a BGB). Bei Werkverträgen mit Verbrauchern werden Abschlagszahlungen nur nach Maßgabe des § 650m BGB gefordert.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragsannahme eine Anzahlung zu verlangen, insbesondere wenn umfangreiche Vorleistungen (z. B. Sonderbestellungen, kundenspezifische Anfertigungen) erforderlich sind.
(8) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber, wenn er Unternehmer ist, nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(9) Zahlungen per SEPA-Lastschrift erfolgen auf Grundlage eines gesonderten SEPA-Lastschriftmandats. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber gemäß § 1 SEPA-Direct-Debit-Rulebook spätestens 1 Kalendertag vor Fälligkeit über den Einzug informieren (Pre-Notification).
§ 4 Leistungsausführung, Fristen und Termine
(1) Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Angaben zu Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, annähernde Werte.
(2) Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Ausführungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (siehe § 5) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(4) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Transportstörungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über derartige Hindernisse informieren. Dauert ein solches Hindernis länger als acht Wochen an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt für die Dauer der Leistungserbringung unentgeltlich zur Verfügung:
- freien, gefahrlosen und ungehinderten Zugang zum Leistungsort;
- Baustrom und Bauwasser in ausreichender Menge und an geeigneter Stelle;
- ausreichende, verschließbare Lagermöglichkeiten für Werkzeuge und Material;
- notwendige Informationen zur bestehenden Elektroinstallation (z. B. Lage und Zustand vorhandener Leitungen, Schalt- und Verteileranlagen) sowie zu anderen gebäudetechnischen Anlagen, soweit dies für die sichere Ausführung erforderlich ist;
- die für die Leistungserbringung notwendigen behördlichen Genehmigungen, soweit der Auftraggeber hierfür verantwortlich ist.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist zu verlangen und den durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand (einschließlich Wartezeiten) nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn auf versteckte Leitungen, Rohre oder andere sicherheitsrelevante Einbauten hinzuweisen, soweit ihm diese bekannt sind. Für Schäden an solchen Einbauten, die der Auftragnehmer ohne entsprechenden Hinweis bei fachgerechter Ausführung verursacht, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
(2) Bei reinen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an ihn übergeben wurde. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen über (§ 447 BGB).
(3) Verzögert sich die Abnahme oder Übergabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag des Angebots zur Abnahme bzw. Übergabe auf ihn über.
§ 7 Abnahme
(1) Werkleistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Fertigstellungsanzeige des Auftragnehmers abzunehmen. Die Abnahme kann förmlich oder formlos, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
(2) Bei Werkverträgen mit Verbrauchern wird der Auftragnehmer auf die Folgen einer nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist erklärten Abnahme in Textform hinweisen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Diese sind im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
(4) Nimmt der Auftraggeber die Werkleistung in Benutzung, ohne Vorbehalte geltend zu machen, gilt die Leistung spätestens nach Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
§ 8 Gewährleistung / Mängelansprüche
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers sind frei von Sach- und Rechtsmängeln, soweit sie den vereinbarten Beschaffenheiten entsprechen und sich für die vertraglich vorausgesetzte, ansonsten für die gewöhnliche Verwendung eignen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Abnahme bzw. Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr; dies gilt nicht für Bauwerke, für diese gilt die gesetzliche Frist von fünf Jahren, sowie für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Arglist.
(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Leistung unverzüglich nach Ablieferung / Abnahme zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, in Textform zu rügen (§ 377 HGB bleibt unberührt).
(4) Im Falle eines berechtigten Mangels hat der Auftragnehmer das Recht auf Nacherfüllung. Dies kann nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Neuherstellung / Ersatzlieferung erfolgen. Gegenüber Verbrauchern bleibt das Wahlrecht des Auftraggebers gemäß § 635 BGB unberührt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung endgültig, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen (nur in den Grenzen von § 9 dieser AGB).
(6) Die Gewährleistung entfällt, soweit der Mangel zurückzuführen ist auf:
- natürliche Abnutzung oder normalen Verschleiß;
- unsachgemäße Behandlung, Eingriffe oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers;
- Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungsanleitungen;
- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschmaterialien;
- höhere Gewalt, Überspannung im Stromnetz, chemische oder elektrochemische Einflüsse, für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist.
(7) Herstellergarantien (z. B. auf verbautes Material) bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Deckungssumme, z. B. 3.000.000 €] für Personen- und Sachschäden.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren sowie das im Rahmen der Werkleistung verbaute Material bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur für Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und hinreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
(4) Wird Vorbehaltsware fest mit einem Grundstück oder einem Gebäude verbunden, gilt die gesetzliche Regelung der §§ 946, 947 BGB. Eine Lösung der Sache nach Verbindung mit dem Grundstück kann der Auftragnehmer nicht verlangen; die Haftung für Wertersatz bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
(1) Schließt ein Verbraucher einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B. bei ihm zu Hause) oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über die Website) ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierüber wird der Auftraggeber gesondert in Textform mit einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Widerrufsbelehrung informiert.
(2) Wünscht der Verbraucher, dass die bestellte Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird der Auftragnehmer mit der Leistung erst beginnen, nachdem der Verbraucher ein entsprechendes ausdrückliches Verlangen in Textform (§ 356 Abs. 4 BGB) abgegeben und bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
(3) Bei vorzeitigem, vom Verbraucher verlangtem Leistungsbeginn und anschließendem Widerruf hat der Verbraucher dem Auftragnehmer einen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a BGB).
§ 12 Besondere Bedingungen für Reparatur- und Montageleistungen
(1) Bei Reparaturaufträgen kann der Auftraggeber eine Kostengrenze festlegen. Wird festgestellt, dass die Reparaturkosten diese Kostengrenze überschreiten, ist der Auftragnehmer zur Rücksprache mit dem Auftraggeber verpflichtet.
(2) Wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt und kommt es in der Folge nicht zum Reparaturauftrag, kann der Auftragnehmer die Kosten für die Fehlerdiagnose nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung stellen, sofern dies vor Erstellung des Kostenvoranschlags vereinbart wurde.
(3) Ausgetauschte Teile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen Übernahme der Entsorgungskosten zurückgegeben. Andernfalls gehen sie in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden fachgerecht entsorgt.
(4) Sofern Arbeiten an elektrischen Anlagen Prüfungen gemäß DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100 erfordern, werden diese im Rahmen der Leistungserbringung durchgeführt und protokolliert. Die Erstellung eines Inbetriebnahme- oder Übergabeprotokolls ist in der vereinbarten Vergütung enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Für Arbeiten im Bereich Anschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz gelten ergänzend die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers sowie die einschlägigen Regeln der Technik (VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 etc.).
§ 13 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Rechten der betroffenen Personen sowie zu Empfängern der Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die unter [Website-URL] abrufbar ist und auf Wunsch auch in Textform zur Verfügung gestellt wird.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
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(Teil 2) AGB Wartungsverträge
§ 1 Vertragsgegenstand
Wartung von oben genannten Pumpenschacht bzw. Kläranlage nach DIN 4261 Teil 1 & 2.
Die Wartung wird nach den Vorschriften der DIN 4261, den Herstellerangaben und der bauaufsichtlichen Zulassung durchgeführt.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Wartung der Kläranlage nach DIN 4261 Teil 3 und 4 sowie den Herstellervorschriften.
Diese umfassen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses folgende Arbeiten:
a) Einsichtnahme in das Betriebsbuch
b) Funktionskontrolle aller elektrischen und mechanischen Anlagenteile
c) Wartung der maschinellen Einrichtung
d) Einstellung der optimalen Betriebswerte
e) * Feststellung der Schlammspiegelhöhe und ggf. Veranlassung der Schlammabfuhr
f) Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.B. Entfernung von Schwimmschlamm (keine Entschlammung oder Komplettreinigung des Speicherraumes)
g) Überprüfung des baulichen Zustandes
h) Wartung im Betriebsbuch vermerken
i) * Untersuchung einer Stichprobe des Ablaufs auf: Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe, Durchsichtigkeit, CSB (chemischer Sauerstoffbedarf)
* Nur bei Kleinkläranlagen
Ein Wartungs- und Laborbericht wird dem Auftraggeber sowie der zuständigen unteren Wasserbehörde und dem Zweckverband zugesandt. Sollte der Wartungsaufwand aufgrund unsachgemäßer Behandlung der Kläranlage höher werden, so werden wir dies, nach Absprache mit dem AG gesondert berechnen bzw. uns so verhalten wie im § 4 beschrieben.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers bei Kleinkläranlagen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgeschriebene Eigenüberwachung regelmäßig durchzuführen und diese im Betriebsbuch zu vermerken. Der Auftraggeber hat die Zugänglichkeit der Anlage sicherzustellen.
Über bauliche Änderungen wird der Auftragnehmer innerhalb 14 Tagen informiert. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Strom, Wasser sowie alle Betriebsanleitungen und Herstellervorschriften kostenlos zur Verfügung. Anfallende Abfälle (z.B. durch Reinigung oder Reparatur) bleiben Eigentum des AG.
§ 4 Zusatzleistungen: Ersatzteile / Reparaturen bei Wartungsverträgen
Um eventuelle Reparaturkosten gering zu halten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Reparaturen bis 150,00 € zzgl. MwSt. ohne vorherige Absprache auszuführen. Dadurch spart der Auftraggeber, sofern die Reparatur sofort durchgeführt werden kann, eine erneute An- und Abfahrt des Technikers.
Ist dieser Service nicht erwünscht, kann dieser Paragraph im Wartungsvertrag gestrichen werden.
§ 5 Preisgleitklausel Wartungsverträge
Sollten durch gesetzliche bzw. tarifliche Änderungen (z.B. Änderungen der DIN, DWA oder örtlicher Auflagen etc.) einzelne Kostenelemente steigen, werden wir den vereinbarten Preis entsprechend anpassen.
§ 6 Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag beginnt am 17.04.2026 und gilt für zwei Jahre. Danach ist der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten, zum 31.12. eines Jahres, kündbar. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kommt eine der Vertragsparteien um mehr als 6 Wochen in Verzug, besteht das Recht zur fristlosen Kündigung.
§ 7 Preis
Die Preise je Wartung sind inkl. Labor und AN/Abfahrt.
Die Wartungsarbeit ist je nach Anlagentyp ein oder zweimal im Jahr durchzuführen.
Bei Einzelwartung / Reparaturen außerhalb der geplanten Touren, wird die An/Abfahrt mit 35 Cent / km und Fahrtzeit in Rechnung gestellt.
Anfallende Kosten durch Maut oder Fähren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 8 Weitere Vertragsbedingungen
Die Terminierung der Wartung findet spätestens einen Tag vorher statt.
Der Vertrag ist erst dann wirksam, wenn Auftragnehmer und Auftraggeber diesen rechtsverbindlich unterschrieben haben.
Der Beginn und das Ende des Wartungsvertrages für Kleinkläranlagen sind der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Zahlung haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgt.
Haben Sie Derstappen Elektro & Klärtechnik die Zahlungen mittels Lastschriftmandat gewünscht und unterschreiben, wird dieses innerhalb von 14 Tagen eingelöst.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
§ 10 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich/uns
Derstappen Elektro & Klärtechnik
Hauptstraße 31b
19273 Niendorf
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Muster-Widerrufsformular
An
Derstappen Elektro & Klärtechnik
Hauptstraße 31b
19273 Niendorf
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.
Die Verwendung dieses Formulars ist für die Ausübung des Widerrufs jedoch nicht verpflichtend, es reicht eine eindeutige Erklärung über Ihren Willen, den Vertrag widerrufen zu wollen.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den am __________________ geschlossenen Vertrag
über _______________________________________________________________________.
__________________________________________________
Unterschrift Verbraucher in Druckbuchstaben
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts für Verbraucher
Die nachfolgende Erklärung muss von Ihnen als Auftraggeber (sofern Sie Verbraucher sind) unterzeichnet und übersandt werden, wenn wir aufgrund des erteilten Auftrages vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden sollen. Anderenfalls muss der Ablauf der Widerrufsfrist abgewartet werden vor Tätigkeitsbeginn. Mir ist bekannt, dass mir im Hinblick auf den mit
Derstappen Elektro & Klärtechnik
Hauptstraße 31b
19273 Niendorf
heute geschlossenen Vertrag ein Widerrufsrecht zusteht. Die Widerrufsbelehrung und das Muster- Widerrufsformular habe ich erhalten. Mir ist auch bekannt, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Gleichzeitig ist mir bekannt, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist.
Gleichwohl stimme ich ausdrücklich zu und verlange, dass mit der Dienstleistung sofort begonnen werden soll.
__________________________________________________
Unterschrift Verbraucher in Druckbuchstaben
Stand: 03.2026
Derstappen Elektro & Klärtechnik
Inhaber: Steven Derstappen
Hauptstraße 31b, 19273 Niendorf
Telefon: 038841 129797 · E-Mail: info@derstappen-ek.de · Web: www.derstappen-ek.de
Steuernummer: 33/109/12460 · USt-IdNr.: DE461322622
Eingetragen in der Handwerksrolle der Handwerkskammer [Braunschweig-Lüneburg-Stade] Betriebsnummer: 0029568